Absicherung von Unfallstellen
Immer wieder kommt es vor, dass Unfälle zu spät wahrgenommen werden und dadurch noch zusätzliche Fahrzeuge/ Personen involviert sind.
Damit das weniger vorkommt einige Hinweise zum richtigen Verhalten bei Unfällen und besonderen Vorkommnissen:
Warnblinkanlage einsetzen bei:
- Staugefahr
- Blockierung der Fahrbahn mit Gegenständen oder Tieren
- ggf. Gegenstände und Tiere der Polizei melden
- bei eigenem Unfall
- bei beobachtetem Unfall
- zur Absicherung, wenn Erste Hilfe geleistet wird bei Unfällen
Warnweste anziehen bevor das Auto verlassen wird --> Warnweste sollte im Fahrgastraum aufbewahrt werden, z.B. unter dem Sitz
Warndreieck aufstellen:
- min. 200m vor der Unfallstelle auf Bundesstraßen
- min. 200m vor einer Kurve, wenn dahinter der Unfall ist
- min. 800m auf einer Autobahn
!Dabei immer hinter der Leitplanke laufen!
Damit das weniger vorkommt einige Hinweise zum richtigen Verhalten bei Unfällen und besonderen Vorkommnissen:
Warnblinkanlage einsetzen bei:
- Staugefahr
- Blockierung der Fahrbahn mit Gegenständen oder Tieren
- ggf. Gegenstände und Tiere der Polizei melden
- bei eigenem Unfall
- bei beobachtetem Unfall
- zur Absicherung, wenn Erste Hilfe geleistet wird bei Unfällen
Warnweste anziehen bevor das Auto verlassen wird --> Warnweste sollte im Fahrgastraum aufbewahrt werden, z.B. unter dem Sitz
Warndreieck aufstellen:
- min. 200m vor der Unfallstelle auf Bundesstraßen
- min. 200m vor einer Kurve, wenn dahinter der Unfall ist
- min. 800m auf einer Autobahn
!Dabei immer hinter der Leitplanke laufen!
steffiewe - 25. Okt, 20:47
2 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
nömix - 26. Okt, 18:20
Leider wird eine der grundlegendsten Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall von den wenigsten Unfallbeteiligten befolgt:
Unfallstelle – falls möglich - unverzüglich wieder freimachen!
Immer wieder kannst du beobachten, wie nach einem harmlosen Blechschaden (Scheinwerferglas kaputt, Delle im Blech) mitten auf der Kreuzung oder auf der Autobahn-Überholspur stundenlang Unfallberichte ausgefüllt und Debatten geführt werden - dahinter kilometerlanger Stau, in dem sich weitere Auffahrunfälle ereignen - anstatt die Unfallfahrzeuge an den Fahrbahnrand zu fahren und den Schreibkram dort zu erledigen. Und für den übrigen Verkehr wieder Platz zu machen, wie es selbstverständlich auch gesetzliche Vorschrift wäre.
Unfallstelle – falls möglich - unverzüglich wieder freimachen!
Immer wieder kannst du beobachten, wie nach einem harmlosen Blechschaden (Scheinwerferglas kaputt, Delle im Blech) mitten auf der Kreuzung oder auf der Autobahn-Überholspur stundenlang Unfallberichte ausgefüllt und Debatten geführt werden - dahinter kilometerlanger Stau, in dem sich weitere Auffahrunfälle ereignen - anstatt die Unfallfahrzeuge an den Fahrbahnrand zu fahren und den Schreibkram dort zu erledigen. Und für den übrigen Verkehr wieder Platz zu machen, wie es selbstverständlich auch gesetzliche Vorschrift wäre.
steffiewe - 27. Okt, 14:42
Gute Anmerkung. Natürlich sollten Bagatellunfälle, leichte Auffahrunfälle und alle Crashs bei denen die Autos und Insassen noch fahrtauglich sind, sofort die Straße an den Rand oder in Buchten verlassen um Gefahr und nervige Staus für sich und den nachfolgenden Verkehr zu vermindern.
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